Sicherungsmaßnahmen am FFH-Objekt „Brauereikeller Eisenach-Neuenhof“
Durch die Größe der Großen Mausohrs Myotis myotis Kolonie und der Lage unter Tage ist das FFH-Objekt bundesweit bedeutsam. Für das Sommerquartier wird eine Individuenzahl von bis zu 1.310 (2013) und für das Winterquartier bis zu 190 (1996) angegeben. Zudem ist die Kolonie auch als Mutterkolonie kleinerer Vorkommen in der Umgebung zusehen und auch wird das Quartier von anderen Fledermausarten genutzt. Über dem Brauereikeller befindet sich ein Schleppdach, was für die klein klimatische Komponente sehr wichtig ist und die Einflugschneise und den Schwärmraum der Fledermäuse schützt. Das Dach ist marode und muss erneuert werden.
Vertragslaufzeit: 05. Dezember 2023 bis zum 29. Februar 2024
Maßnahmen gegen die Orientalische Zackenschote
Auch in der Gemarkung Madelungen im Wartburgkreis ist der Neophyte, die Orientalische Zackenschote Bunias orientalis auf dem Vormarsch. Um diese zurückzudrängen und eine weitere Ausbreitung in der Gemarkung entgegenzuwirken wird auf einem naturschutzfachlich wertvollen Feuchtbiotopgrünland sehr früh im Jahr gemäht, bzw. zweimal je nach Witterung und Wuchs.
Vertragslaufzeit: 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027
Sicherung der Wochenstube des Großen Mausohrs im FFH-Objekt „Kirche in Ershausen“ durch Vergrämungsmaßnahmen gegen Greifvögel
In den letzten Jahren wurde im FFH-Objekt F04 „Kirche in Ershausen“ ein kontinuierlicher Bestandsrückgang der Wochenstubengesellschaft des Großen Mausohrs Myotis myotis festgestellt. Das FFH-Monitoring des Jahres 2022 belegt einen dramatischen Einbruch der Bestandszahlen. Im Jahr 2022 nutzten weniger als 10% der ursprünglich aus bis zu 700 Tieren bestehenden Population das Quartier. Ursache für den Bestandsrückgang sind Beutefänge des Waldkauzes. In mehreren vor Ort gefundenen Gewöllen konnten u.a. Fledermausknochen/-schädel nachgewiesen werden. Das Projekt sieht eine intensive Überwachung mittels Auswertung Lichtschrankenzählung, Wärmebildüberwachung und aktive Vergrämung des Waldkauzes durch u.a. Abgabe von Uhu-Rufen vor.
(Folge-)Projektlaufzeit: 23. März bis 01. Mai 2023 und 17. Juli bis 30. September 2023
Beweidung mit Ziegen am Ministerblick (Grünes Band – Gemarkung Lindewerra/Bornhagen) im FFH-Gebiet „NSG Kelle – Teufelskanzel“
Ziegen beweiden zweimal pro Jahr die Flächen am Ministerblick, welche dafür sorgen, dass die besonders naturschutzfachlich hochwertigen trockenen Heiden erhalten bleiben. Die Flächen liegen im FFH-Gebiet „NSG Kelle – Teufelskanzel“ und gehören zum Naturraum Werrabergland – Hörselberge. Von Norden nach Osten verläuft der Höhenzug des Höhebergs, dessen höchste Erhebung mit 510,9 m ü. NN im Norden die Junkerkuppe ist. Im Nordwesten befindet sich die bekannte Burgruine Hanstein. Um das Gebiet der beweideten Heideflächen zu erweitern, musste vorerst eine Entfernung der Verbuschung erfolgen. Aufgrund der extremen Steillage erfolgte der Einsatz eines Rückerpferdes, welches das Schnittgut von der Fläche schaffte.
Vertragslaufzeit: 09. Juni 2022 bis 31. Dezember 2026
Beweidung mit Schafen und Ziegen im FFH-Gebiet „Röhrsberg – Hasenwinkel – Mühlberg“
Der NABU Obereichsfeld e. V. hatte im Juli 2018 ein ENL-Projekt am Naturschutzgebiet Hasenwinkel gestartet und umgesetzt. Der Hasenwinkel ist ein ca. 3 km langer, kammartiger Zechsteinrücken mit beidseits steilen Böschungen, welcher nordwestlich Fretterode der westlichen Randverwerfung einer Grabensenke der Saalfeld-Gotha-Eichenberger Störungszone folgt. Teils sind massige Dolomitbänke ausgebildet. Hier konnte die Beweidungsflächen um das besondere Felsgestein erweitert und ein Festeinzäunung geschaffen werden. Damit auch nach der Projektlaufzeit die besonderen Offenlandlebensräume erhalten bleiben, werden die Flächen mit Schafen und Ziegen beweidet.
Vertragslaufzeit: 31. Mai 2021 bis 31.12.2025
NALAP: Natur- und Landschaftspflege-Programm in Thüringen
Über NALAP können zum einen jährlich wiederkehrende Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen beziehungsweise Arten (sog. Vertragsnaturschutz) gefördert werden. Zum anderen können daraus nicht-produktive, investive Naturschutzprojekte (einschließlich Voruntersuchungen und Konzepterstellungen) mit begrenzter Laufzeit unterstützt werden.
mehr erfahrenAmphibienschutz an Straßen
Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren um von ihrem Überwinterungshabitat zum Laichgewässer zu gelangen. Dabei kann die Straße zum tödlichen Hindernis werden, da nicht überall stationäre Amphibienleiteinrichtungen im Straßenkörper vorhanden sind. Zum Erhalt unserer Amphibienpopulationen müssen mobile Zäune im Frühjahr aufgebaut und betreut werden. Diese meist ehrenamtlichen Bemühungen werden durch die Fördermöglichkeit (Nr. 2.2 der NALAP Förderrichtlinie) honoriert.
Schritt für Schritt zum Projekt
Das Merkblatt 2/2023 des Thüringer Ministeriums dient als Orientierungshilfe zur Antragstellung.
NALAP-Artenlisten
Liste der Arten, Lebensraumtypen und Biotoptypen, der Stufe 1 bzw. der Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen