Antragstellung Tierwohl 2022

Die Antragstellung für Anträge im Rahmen der zukünftigen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie ist erstmalig im Zeitraum von 04.10.2022 bis 04.11.2022 möglich.

Ab dem 04. Oktober bis zum 04. November können die Anträge nach der zukünftigen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie digital via PORTIA beim TLLLR gestellt werden. Dies umfasst die Maßnahmengruppen:

  • Tiergenetische Ressourcen (Maßnahmegruppe G, ehemals Maßnahme T im KULAP),
  • Sommerweidehaltung von Rindern (Maßnahmegruppe R) und
  • Tierartgerechte Schweinehaltung (Maßnahmegruppe S).

Bitte beachten Sie, dass der 04.11.2022 ein Ausschlusstermin ist! Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Informationen über das TLLLR unter:

Für Antragsteller und Berater erfolgt die Anmeldung zu PORTIA mit dem elektronischen Personalausweis im Thüringer-Service-Konto (TSK). Hilfestellung zu den Anmeldeschritten bietet das TLLLR auf:

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